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Kalender mit anstehenden Terminen

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Hilfe, die was bewirkt: Jetzt mitmachen!

Helfen Sie mit! Werden Sie Mitglied im Tierschutzverein Trier und Umgebung e.V.!

Ein Verein besteht natürlich aus Mitgliedern. Unsere Mitglieder sind die Basis für die tägliche Arbeit im Tierschutzverein und im Tierheim Trier-Zewen.

Die Mitgliedschaft ist recht erschwinglich: 25 € im Jahr, damit unterstützen Sie das Tierheim und die Arbeit des Tierschutzvereins Trier und Umgebung e.V mehr »

Helfen Sie mit! Werden Sie Pate für ein Tier im Tierheim Trier-Zewen!

Patenschaften können entweder pauschal z.B. für unsere FiV-Katzen übernommen werden oder für ein bestimmtes Tier, das z.B. schon sehr lange Zeit im Tierheim lebt. mehr »

Helfen Sie mit, werden Sie ehrenamtlicher Helfer im Tierheim Trier-Zewen!

Im Tierheim werden viele helfende Hände benötigt. So verschieden die Ansprüche der verschiedenen Tiere sind, so vielfältig kann eine Hilfe im Tierheim aussehen. mehr »

Helfen Sie mit! Werden Sie ehrenamtlicher Spaziergänger im Tierheim Trier-Zewen!

Das Spazierengehen mit unseren Hunden ist nicht nur…

  • eine gute Alternative wenn die Voraussetzungen einen eigenen Hund zu halten nicht gegeben sind.
  • ein sinnvoller Zeitvertreib.
  • eine gute Möglichkeit zu erproben ,ob ein Hund das geeignete Haustier ist.
  • wertvolle, aktive Arbeit im Tierschutz

sondern auch….

eine verantwortungsvolle Aufgabe! mehr »

Sachspenden

…immer gebraucht werden: Futterspenden, Decken, Waschmittel und vieles mehr »

Helfen Sie mit, werden Sie Vermittlungshelfer im Tierschutzverein Trier und Umgebung e.V.!

Vermittlungshelfer unterstützen uns bei Vor- und Nachkontrollen. Zum Vermittlungshelfer wird man, indem man an einer Schulung teilnimmt, die ca. zwei Stunden dauert.  Die Termine werden im Internet bekannt gegeben.

Helfen Sie mit! Werden Sie Tierschutzberater!

Zu den Aufgaben der Tierschutzberater gehören Vor- und Nachkontrollen im Rahmen der Vermittlung von Tieren aus dem Tierheim. Dabei soll festgestellt werden, ob das Tier bei dem neuen Besitzer artgerecht gehalten wird und die im Vermittlungsvertrag festgelegten Bedingungen eingehalten werden. Außerdem gehen Tierschutzberater Hinweisen auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder tierschutzrechtliche Verordnungen nach. Sie haben jedoch keine hoheitlichen Befugnisse und müssen daher gegebenenfalls die zuständigen Behörden (Veterinäramt, in dringenden Fällen die Polizei) einschalten.

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